Ihr Ratgeber für
die Möglichkeiten Niederschlagswasserabflüsse zu behandeln.

Kanaldeckel wird durch Niederschlagswasserabflüsse belastet

Niederschlagswasserabflüsse zentral als auch dezentral behandeln.

Es gibt zentrale und auch dezentrale Anlagen, die man für die Behandlung der Niederschlagswasserabflüsse nutzen kann. Zentral kann man Wasser von mehreren Hektar (ha) des Abflussgebiets behandeln. Das Wasser wird dazu über den Regenwasserkanal zu der Anlage geleitet. Dezentral kann man eine Anlage bis etwa 5000 m² Anschlussfläche einsetzen. Diese liegen meist in dem Bereich der zu entwässernden Flächen. Hier sehen Sie ein paar Beispiele für zentrale Anlagen, die man für die Behandlung der Niederschlagswasserabflüsse nutzen kann.

  • Ein Regenklärbecken.
  • Ein Lamellenklärer oder ein Schrägklärer.
  • Ein Retentionsbodenfilter.
Bei den dezentralen Anlagen handelt es sich in der Regel um Produkte von verschiedenen Herstellern. Sie können in folgende Produkte eingeteilt werden.
  • Absetzschächte.
  • Lamellenabscheider, hydrodynamische Abscheider.
  • Wasserdurchlässige Flächenbeläge.
  • Substratgefüllte Rinnen oder Mulden mit Filterfunktion.
  • Straßenabläufe mit Behandlungsfunktion.
  • Schacht- oder Rohrbauwerke.

Niederschlagswasserabflüsse bei Pflastersteinen

Niederschlagswasserabflüsse bei Pflastersteinen.

Niederschlagswasserabflüsse – Die richtige Anlage finden.

Alle Anlagen zur Behandlung der Niederschlagswasserabflüsse müssen den Angaben des Herstellers entsprechen und dürfen nicht zu groß, oder zu klein sein und müssen auch richtig ausgelegt sein. Wenn man auf der Suche nach Anlagen zur Behandlung der Niederschlagswasserabflüsse ist, sind die Zulassungen dieser, stark von Vorteil, um die passende zu finden. Wichtige Zulassungen für die Versickerung sind von dem DIBt. Diese gewährleisten auch oft die Eignung der Anlagen für die Niederschlagswasserabflüsse und machen genaue Angaben zur Planung zum Einbau und zur Wartung. Für die Ableitung der Niederschlagswasserabflüsse in Flüsse, Seen etc. sei auf die LANUV zu verweisen.